Angehörige können, wenn Sie es wünschen, aktiv in Gespräche und den Entscheidungsprozess eingebunden werden, um Verständnis, Unterstützung und gemeinsame Entscheidungen in einem geschützten Rahmen zu ermöglichen.
Rechtliche Grundlage
Vermerk zu rechtlichen Fragen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020 (Az.: 2 BvR 2347/15) das bis dahin geltende Sterbehilfeverbot (§ 217 StGB) aufgehoben. Begründung: Diese Vorschrift ist mit dem Deutschen Grundgesetz nicht vereinbar.
Damit ist es möglich, dass eine Person, die ihr Leben beenden möchte, hierfür Unterstützung durch eine Organisation oder einen Verein in Anspruch nimmt. Die von Ihnen beauftragten Ärzt:innen müssen jedoch – ebenso wie wir – bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die vom Bundesverfassungsgericht festgelegt wurden.
Diese Vorgaben werden von den Jurist:innen und Mediziner:innen eingehalten, die für den Verein Sterbehilfe-Rechtsberatung e.V. tätig sind.
Voraussetzungen laut Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26.02.2020 ausdrücklich drei Kernvoraussetzungen benannt:
Freier und eigenverantwortlicher Entschluss
Der Suizidentschluss muss auf einem autonom gebildeten, freien Willen beruhen. Dabei ist eine realitätsbezogene, am eigenen Selbstbild ausgerichtete Abwägung von Für und Wider erforderlich. Der Entschluss muss ausgewogen, ernsthaft, fundiert, nachhaltig und von einer gewissen Dauerhaftigkeit geprägt sein.Keine unzulässige Einflussnahme
Die Entscheidung darf nicht maßgeblich durch Dritte beeinflusst sein. Unzulässig ist jede Form von Druck. Auch ohne äußere Einflussnahme kann ein Entschluss problematisch sein, wenn er aus dem Wunsch heraus entsteht, Angehörige von Kosten oder Belastungen zu befreien.Umfassende Informationslage
Die betroffene Person muss über alle relevanten Informationen verfügen, um das Für und Wider ihrer Entscheidung abzuwägen. Dazu gehören auch alle möglichen Alternativen, die für die Entscheidungsfindung bedeutsam sein können.
Weitere Voraussetzung: Tatherrschaft
Liegt all dies vor, ist für eine gerechtfertigte Freitodbegleitung zudem erforderlich, dass die betroffene Person selbst die sogenannte Tatherrschaft innehat. Das bedeutet: Sie muss die zum Tod führende Handlung eigenständig und aus eigener Kontrolle heraus auslösen.
Unsere Unterstützung
Wir beraten zu all diesen rechtlichen Voraussetzungen ausführlich und einfühlsam. Unser Team aus Jurist:innen und Ärzt:innen ist mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bestens vertraut und steht Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Einfühlsam, rechtlich fundiert und respektvoll.
Was wir Ihnen bieten
Wir informieren Sie klar und vollständig über alle anfallenden Kosten, damit Sie jederzeit finanziell planen und frei entscheiden können, wie Sie den gesamten Prozess gestalten und umsetzen möchten.
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen, die Ihre Situation individuell prüfen und Sie in allen notwendigen Schritten von der ersten Beratung bis zur möglichen Durchführung umfassend und einfühlsam begleiten.
Bei uns entfällt eine Mitgliedschaftspflicht, wodurch bürokratische Hürden und Wartezeiten vermieden werden. So kann der gesamte Prozess in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen beginnen und abgeschlossen werden.
Erfahrene Ärzt:innen und Jurist:innen prüfen gemeinsam die Freiverantwortlichkeit Ihres Entschlusses. Dabei begleiten wir Sie durch den gesamten medizinischen und rechtlichen Bewertungsprozess.
Wir erklären die rechtlichen Voraussetzungen für assistierte Sterbehilfe nach dem Urteil vom 26. Februar 2020 und zeigen, wie diese Vorgaben in Ihrer persönlichen Situation konkret anzuwenden sind.






