Rechtliche Grundlage

Vermerk zu rechtlichen Fragen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020 (Az.: 2 BvR 2347/15) das bis dahin geltende Sterbehilfeverbot (§ 217 StGB) aufgehoben. Begründung: Diese Vorschrift ist mit dem Deutschen Grundgesetz nicht vereinbar.

Damit ist es möglich, dass eine Person, die ihr Leben beenden möchte, hierfür Unterstützung durch eine Organisation oder einen Verein in Anspruch nimmt. Die von Ihnen beauftragten Ärzt:innen müssen jedoch – ebenso wie wir – bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die vom Bundesverfassungsgericht festgelegt wurden.

Diese Vorgaben werden von den Jurist:innen und Mediziner:innen eingehalten, die für den Verein Sterbehilfe-Rechtsberatung e.V. tätig sind.

Voraussetzungen laut Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26.02.2020 ausdrücklich drei Kernvoraussetzungen benannt:

  1. Freier und eigenverantwortlicher Entschluss
    Der Suizidentschluss muss auf einem autonom gebildeten, freien Willen beruhen. Dabei ist eine realitätsbezogene, am eigenen Selbstbild ausgerichtete Abwägung von Für und Wider erforderlich. Der Entschluss muss ausgewogen, ernsthaft, fundiert, nachhaltig und von einer gewissen Dauerhaftigkeit geprägt sein.

  2. Keine unzulässige Einflussnahme
    Die Entscheidung darf nicht maßgeblich durch Dritte beeinflusst sein. Unzulässig ist jede Form von Druck. Auch ohne äußere Einflussnahme kann ein Entschluss problematisch sein, wenn er aus dem Wunsch heraus entsteht, Angehörige von Kosten oder Belastungen zu befreien.

  3. Umfassende Informationslage
    Die betroffene Person muss über alle relevanten Informationen verfügen, um das Für und Wider ihrer Entscheidung abzuwägen. Dazu gehören auch alle möglichen Alternativen, die für die Entscheidungsfindung bedeutsam sein können.

Weitere Voraussetzung: Tatherrschaft

Liegt all dies vor, ist für eine gerechtfertigte Freitodbegleitung zudem erforderlich, dass die betroffene Person selbst die sogenannte Tatherrschaft innehat. Das bedeutet: Sie muss die zum Tod führende Handlung eigenständig und aus eigener Kontrolle heraus auslösen.

Unsere Unterstützung

Wir beraten zu all diesen rechtlichen Voraussetzungen ausführlich und einfühlsam. Unser Team aus Jurist:innen und Ärzt:innen ist mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bestens vertraut und steht Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.

Einfühlsam, rechtlich fundiert und respektvoll.

Was wir Ihnen bieten