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Antrag Sterbebegleitung

Einbindung von Angehörigen – assistierte Sterbehilfe

Entscheidungen am Lebensende betreffen oft nicht nur die betroffene Person selbst, sondern auch nahestehende Menschen. Wenn Sie es wünschen, können Angehörige in Gespräche und in den Entscheidungsprozess einbezogen werden – in dem Maß, das Sie selbst bestimmen.

In vielen Fällen wünschen sich Menschen, die über eine assistierte Sterbehilfe
nachdenken, dass ihre Angehörigen informiert und respektvoll eingebunden werden. Das schafft Verständnis, Vertrauen und emotionale Sicherheit – sowohl für die betroffene Person als auch für ihre Angehörigen.

Wir unterstützen Sie dabei, Gespräche in einem geschützten Rahmen zu führen. Angehörige können, wenn Sie es möchten, an Beratungsgesprächen teilnehmen oder sich separat über Ablauf und rechtliche Rahmenbedingungen informieren.

Kommunikation & Vertrauen

Die Auseinandersetzung mit dem Thema Sterbehilfe ist ein auch emotionaler Prozess. Eine offene und respektvolle Kommunikation zwischen Betroffenen, Angehörigen, Ärzt:innen und Jurist:innen hilft, Missverständnisse zu vermeiden und  die geeignete Basis für Entscheidungen zu schaffen.

Wir schaffen Begleitung auf Augenhöhe – mit Einfühlungsvermögen, Fachwissen und Klarheit. Angehörige können Fragen stellen, ihre Auffassung äußern und erfahren, wie sich der Ablauf konkret gestaltet. Unsere Aufgabe ist, ihnen Orientierung zu geben und den Dialog zu ermöglichen.

Rechtlicher und medizinischer Rahmen

In Deutschland ist assistierte Sterbehilfe zulässig, wenn die Entscheidung freiverantwortlich und dauerhaft getroffen wurde. Die Person muss einsichts- und urteilsfähig sein und darf nicht unter äußerem Druck stehen. Besonders bei psychisch belasteten Personen oder Minderjährigen erfolgt eine verstärkte Prüfung.

Unsere Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen begleiten Sie durch diese Schritte – von der ersten Erklärung bis zur abschließenden Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen. Angehörige können diesen Prozess begleiten oder sich über den Ablauf informieren.

Ablauf und Dauer – gemeinsam und transparent

Der gesamte Prozess kann – abhängig von Ihrer Situation – auf Wunsch in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen abgeschlossen werden. Da es keine Mitgliedschaftspflicht gibt, entfallen zusätzliche Wartezeiten und bürokratische Hürden.

Sie können sich jederzeit gegen die Durchführung entscheiden. Es gibt keinen moralischen oder organisatorischen Druck. Wir begleiten Sie unabhängig von Ihrer Entscheidung weiter – rechtlich, medizinisch und menschlich.