Angehörige können, wenn Sie es wünschen, aktiv in Gespräche und den Entscheidungsprozess eingebunden werden, um Verständnis, Unterstützung und gemeinsame Entscheidungen in einem geschützten Rahmen zu ermöglichen.
Über den Verein
Unser Verein für Sterbehilfe und humanes Sterben
Wir bieten einfühlsame rechtliche und medizinische Beratung für Menschen, die über assistierte Sterbehilfe nachdenken, und unterstützen Sterbewillige, Angehörige und Ärzt:innen – individuell, respektvoll und ohne Wartefristen oder unnötige Hürden.
Geschichte und Aufgaben des Vereins
Der Verein Sterbehilfe-Rechtsberatung e.V. besteht seit dem Jahr 2014. Er wurde mit dem Ziel gegründet, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen – insbesondere dann, wenn sie aufgrund einer schweren Krankheit oder persönlicher Umstände keinen Sinn mehr im Weiterleben sehen und ihr Leiden beenden möchten.
Wir stehen Betroffenen in dieser sensiblen Phase mit fachlicher Kompetenz und menschlichem Verständnis zur Seite. Unsere Aufgabe ist es, in persönlichen Gesprächen gemeinsam mit Ihnen die individuelle Situation zu betrachten und Sie umfassend zu beraten. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen die Möglichkeit einer Lebensbeendigung unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben.
Im Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das frühere Sterbehilfeverbot (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und damit für nichtig. Seitdem ist die assistierte Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, sofern die vom Gericht festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind (siehe dazu unseren „Vermerk zu rechtlichen Fragen“).
Sollten Sie Fragen zu diesen Regelungen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung. Darüber hinaus vermitteln wir auf Wunsch Kontakte zu erfahrenen Rechtsanwält:innen und Ärzt:innen, die bereit sind, Ihre juristisch-medizinische Situation im Einzelfall sorgfältig zu prüfen und die erforderliche Hilfe zu leisten.
Sie können sich jederzeit an uns wenden – per Post, E-Mail oder Telefon. Wir nehmen uns Zeit für Sie, hören zu und unterstützen Sie ohne lange Wartefristen oder unnötige bürokratische Hürden.
Rechtliche Beratung als Herzstück unserer Arbeit
Die Entscheidung für eine assistierte Sterbehilfe ist nicht nur persönlich und medizinisch, sondern vor allem rechtlich anspruchsvoll. Um Sicherheit und Klarheit zu gewährleisten, legen wir großen Wert auf eine fundierte juristische Begleitung.
Deshalb freuen wir uns, mit Dieter Graefe, Rechtsanwalt und Oberstaatsanwalt a.D., einen außergewöhnlich erfahrenen juristischen Berater an unserer Seite zu haben. Seine Expertise und sein jahrzehntelanges Engagement für die Selbstbestimmung am Lebensende prägen die Arbeit unseres Vereins entscheidend.
Dieter Graefe, Rechtsanwalt, Oberstaatsanwalt a.D.
Seit über 20 Jahren setzt sich Dieter Graefe für die Rechte von Menschen ein, die ihr Leben in Würde und Selbstbestimmung beenden möchten. Seine Doppelperspektive als erfahrener Rechtsanwalt und Oberstaatsanwalt a.D. macht ihn zu einer außergewöhnlichen Persönlichkeit in diesem sensiblen Themenfeld – eine Kombination, die selten ist und die unserem Verein besondere Kompetenz verleiht.
Als Mitbegründer von DIGNITAS-Deutschland e.V. hat er den gesellschaftlichen Diskurs um Sterbehilfe entscheidend mitgestaltet. Maßgeblich war er auch an der Verfassungsbeschwerde beteiligt, die im Februar 2020 zur Aufhebung des früheren Sterbehilfeverbots führte. Damit trug er dazu bei, dass Menschen in Deutschland heute rechtlich gesichert über ihr Lebensende entscheiden dürfen.
Im Verein Sterbehilfe-Rechtsberatung e.V. ist Dieter Graefe unser maßgeblich rechtlicher Berater. Er setzt sich für die Durchsetzung der Interessen unserer Mandant:innen im Bereich indirekter aktiver und passiver Sterbehilfe ein. Darüber hinaus bewirkt er die Abfassung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Voraussetzungen. Seine Arbeit gewährleistet, dass jede Beratung rechtlich fundiert, verantwortungsvoll und stets im Sinne der Betroffenen erfolgt.
Mit seiner langjährigen Erfahrung, seinem Engagement und seiner klaren Haltung für Selbstbestimmung gibt er Ratsuchenden, wie Angehörigen, Ärztinnen und Ärzten, die Rechtsklarheit suchen, Orientierung und Sicherheit.
Einfühlsam, rechtlich fundiert und respektvoll.
Was wir Ihnen bieten
Wir informieren Sie klar und vollständig über alle anfallenden Kosten, damit Sie jederzeit finanziell planen und frei entscheiden können, wie Sie den gesamten Prozess gestalten und umsetzen möchten.
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen, die Ihre Situation individuell prüfen und Sie in allen notwendigen Schritten von der ersten Beratung bis zur möglichen Durchführung umfassend und einfühlsam begleiten.
Bei uns entfällt eine Mitgliedschaftspflicht, wodurch bürokratische Hürden und Wartezeiten vermieden werden. So kann der gesamte Prozess in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen beginnen und abgeschlossen werden.
Erfahrene Ärzt:innen und Jurist:innen prüfen gemeinsam die Freiverantwortlichkeit Ihres Entschlusses. Dabei begleiten wir Sie durch den gesamten medizinischen und rechtlichen Bewertungsprozess.
Wir erklären die rechtlichen Voraussetzungen für assistierte Sterbehilfe nach dem Urteil vom 26. Februar 2020 und zeigen, wie diese Vorgaben in Ihrer persönlichen Situation konkret anzuwenden sind.






