Fragen von sterbewilligen Personen

Die Entscheidung, das eigene Leben zu beenden, ist zutiefst persönlich und oft von vielen Fragen begleitet. Wir möchten Ihnen in dieser sensiblen Phase Orientierung geben, rechtliche und medizinische Aspekte verständlich erklären und Sie auf Ihrem Weg unterstützen.

Was sind die Voraussetzungen für assistierte Sterbehilfe in Deutschland?

Eine assistierte Sterbehilfe ist in Deutschland möglich, wenn Sie einen formalen Antrag stellen und dieser Antrag eine gefestigte, dauerhafte und freiverantwortliche Begründung enthält. Das bedeutet: Ihre Entscheidung muss auf einem klaren, selbstbestimmten Willen beruhen und darf nicht von äußeren Einflüssen oder Druck durch Dritte geprägt sein. Außerdem müssen Sie einsichts- und urteilsfähig sein, um die Tragweite Ihrer Entscheidung vollständig verstehen und abwägen zu können.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Mit Ihrem Antrag benötigen wir einen gesonderten Bogen mit Ihren persönlichen Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort, Familienstand (ledig oder verheiratet), Telefonnummer, E-Mail-Adresse (falls vorhanden). Zusätzlich ist eine gut lesbare Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Diese Informationen dienen der eindeutigen Identifikation und helfen, den Prozess transparent und rechtssicher zu gestalten.

Muss ich Mitglied im Verein werden?

Nein. Eine Mitgliedschaft ist nicht notwendig. Wir möchten, dass der Zugang zu unserer Unterstützung so unkompliziert wie möglich bleibt – ohne zusätzliche Verpflichtungen oder Wartezeiten.

Wie erfolgt die medizinisch-rechtliche Begutachtung?

Die Begutachtung findet in einem geschützten Rahmen statt und besteht aus mehreren Schritten: Ein:e Ärzt:in besucht Sie zu Hause, um eine persönliche Untersuchung durchzuführen und ein ausführliches Gespräch zu führen. Parallel dazu findet ein Gespräch mit unseren Anwält:innen statt, in dem die rechtlichen Aspekte Ihres Antrags besprochen werden. Ziel ist es, die Freiverantwortlichkeit Ihrer Erklärung zu prüfen. Am Ende geben Arzt und Anwalt gemeinsam eine abschließende Bewertung ab.

Welche rechtlichen und medizinischen Schritte sind notwendig?

Zunächst geben Sie eine schriftliche Erklärung Ihres Sterbewunsches ab, in der Sie diesen begründen. Aus dieser Erklärung muss klar hervorgehen, dass Ihre Entscheidung freiverantwortlich getroffen wurde. Im Anschluss führen Sie Beratungsgespräche mit unseren Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen.

Kann ich selbst bestimmen, wann und wo die Beratung und Hilfe erfolgen?

Grundsätzlich ja. Sie können sowohl den Ort als auch den Zeitpunkt in Absprache mit allen Beteiligten selbst festlegen. In den meisten Fällen erfolgt die Durchführung im vertrauten häuslichen Umfeld, da dies für viele Menschen eine ruhige und geschützte Atmosphäre schafft.

Ist eine Begleitung durch Angehörige möglich?

Ja. Wenn Sie es wünschen, können Angehörige in den Prozess einbezogen werden – sei es bei Beratungsgesprächen, in der Entscheidungsfindung oder bei der Durchführung selbst.

Kann ich die Hilfe auch in Anspruch nehmen, wenn ich psychisch krank bin?

Grundsätzlich ja, sofern Ihre Entscheidung freiverantwortlich getroffen wurde und dies bestätigt werden kann. In diesen Fällen erfolgt in der Regel zusätzlich eine fachpsychiatrische Begutachtung, um sicherzustellen, dass Ihre Entscheidung auf einem klaren, unbeeinflussten Willen beruht.

Was passiert, wenn ich mich im Verlauf doch gegen den Wunsch entscheide?

Sie können das Verfahren jederzeit abbrechen – unabhängig davon, in welchem Stadium Sie sich befinden. Es gibt keinerlei moralischen oder organisatorischen Druck, den Prozess fortzusetzen. In diesem Fall zahlen Sie nur für die bis dahin erbrachten Leistungen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Nachdem alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann das Verfahren – je nach Ihrem Wunsch – innerhalb von drei bis acht Wochen abgeschlossen werden. Dieser Zeitraum hängt auch davon ab, wie schnell die einzelnen Schritte wie Begutachtung, Abstimmungen und Organisation erfolgen können.

Wie verläuft die Durchführung des Sterbevorgangs?

Der verantwortliche Arzt plant die Durchführung gemeinsam mit Ihnen und den Beteiligten. Am festgelegten Termin lösen Sie selbst – beispielsweise durch einen Knopfdruck – den finalen Vorgang aus. Nach dem Eintritt des Todes informiert der Arzt umgehend die Polizei, die die Rechtmäßigkeit aller Schritte überprüft und bestätigt.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Der Gesamtbetrag beträgt 6.600 €, zuzüglich der Reisekosten des Arztes. Die Zahlung ist in drei Teilbeträgen vorgesehen:

  • 3.600 € nach erfolgreicher Prüfung des Gesuchs

  • 1.700 € an den Arzt vor seinem Besuch

  • 1.300 € vor der Durchführung der Sterbebegleitung

Ehepaare, die gemeinsam versterben möchten, zahlen einen Gesamtbetrag von 9.900 € (zzgl. Reisekosten des Arztes). Diese klare Staffelung sorgt dafür, dass Sie jederzeit die Kontrolle über die finanziellen Schritte behalten.