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Antrag Sterbebegleitung

Vermittlung – assistierte Sterbehilfe

Vermittlung assistierte Sterbehilfe Deutschland

Vermittlung von Ärzt:innen & Rechtsanwält:innen

Wir vermitteln Ihnen erfahrene Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen, die auf die individuelle Prüfung von Sterbewünschen spezialisiert sind. Diese Expert:innen begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur möglichen Durchführung – sicher, rechtlich fundiert und menschlich empathisch.

Durch unser Netzwerk vermeiden Sie lange Suchzeiten und profitieren von Erfahrung und Kompetenz in einem sensiblen Bereich.

Warum eine gezielte Vermittlung wichtig ist

Wer sich mit der Möglichkeit einer assistierten Sterbehilfe befasst, braucht Vertrauen, Erfahrung und rechtliche Klarheit. Über unser Netzwerk vermeiden Sie lange Suchzeiten und erhalten Zugang zu qualifizierten Ärzt:innen und Jurist:innen, die sich  in diesem Bereich engagieren.

Unsere Partner:innen kennen die Abläufe der rechtlichen Klärung und der medizinisch-juristischen Prüfung genau. So erhalten Sie Unterstützung auf jedem Schritt – von der Anfrage bis zur individuellen Entscheidung.

Voraussetzungen für assistierte Sterbehilfe in Deutschland

In Deutschland ist assistierte Sterbehilfe erlaubt, wenn dazu eine gefestigte freiverantwortliche und dauerhafte Entscheidung vorliegt. Die betroffene Person muss einsichts- und urteilsfähig sein und es darf keine Einflussnahme Dritter bestehen. Der Sterbewillige muss über Alternativen zu seiner Entscheidung informiert sein. Bei psychisch Erkrankten erfolgt eine besonders sorgfältige Prüfung.

Unsere vermittelnden Fachleute unterstützen Sie bei der Nachweisführung dieser Voraussetzungen und helfen, medizinische wie rechtliche Unterlagen korrekt vorzulegen – als sichere und transparente Entscheidungsgrundlage.

Rechtliche & medizinische Schritte im Überblick

Der Prozess der Sterbehilfe beginnt mit einer schriftlichen Erklärung Ihres Sterbewunsches. Diese Erklärung muss klar belegen, dass die Entscheidung selbstbestimmt und frei von Druck getroffen wurde. Danach führen Sie strukturierte Gespräche mit Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen, die Ihre Beweggründe dokumentieren und unter rechtlichen wie medizinischen Kriterien prüfen.

Dieser Dialog bietet Ihnen Sicherheit, Orientierung und den Raum, Fragen offen anzusprechen.

Dauer und Ablauf – flexibel und planbar

Die Dauer des gesamten Prozesses der Sterbehilfe hängt von Ihrer individuellen Wunsch-Situation ab. In der Regel kann er innerhalb von zwei bis vier Wochen abgeschlossen werden. Da es keine Mitgliedschaftspflicht gibt, vermeiden Sie zusätzliche Wartezeiten und Verwaltungsaufwand.

Sie behalten jederzeit die volle Kontrolle. Ein Rücktritt ist ohne Nachteile möglich. Es werden ausschließlich die bis dahin erbrachten Leistungen berechnet. Wir achten darauf, dass der gesamte Weg transparent, respektvoll und freiwillig bleibt.

Wir vermitteln Ihnen auf Ihren Wunsch passende Ansprechpartner:innen – erfahren, empathisch und rechtlich fundiert.

FAQ – Häufige Fragen

Was sind die Voraussetzungen für assistierte Sterbehilfe in Deutschland?

In Deutschland ist assistierte Sterbehilfe möglich, wenn Sie eine freiverantwortliche und dauerhafte Entscheidung treffen. Sie müssen einsichts- und urteilsfähig sein, und Ihre Entscheidung darf nicht unter akutem Zwang oder Druck Dritter erfolgen. Es gibt keine feste Altersgrenze; bei psychisch erkrankten Personen wird jedoch besonders sorgfältig geprüft.

Welche rechtlichen und medizinischen Schritte sind notwendig?

Zunächst geben Sie eine schriftliche Erklärung Ihres Sterbewunsches ab, in der Sie diesen begründen. Aus dieser Erklärung muss klar hervorgehen, dass Ihre Entscheidung freiverantwortlich getroffen wurde. Im Anschluss führen Sie Beratungsgespräche mit unseren Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen.

Wie lange dauert der gesamte Prozess?

Die Dauer hängt von Ihren individuellen Wünschen und der jeweiligen Situation ab. In der Regel kann der gesamte Ablauf innerhalb von zwei bis vier Wochen erfolgen. Da es keine Mitgliedsanträge gibt, entfallen zusätzliche Wartezeiten.

Was passiert, wenn ich mich im Verlauf doch gegen den Wunsch entscheide?

Sie können sich jederzeit umentscheiden. Es gibt keinen moralischen oder organisatorischen Druck. Sie zahlen nur für die bis dahin erbrachten Leistungen.