Unsere Arbeit basiert auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Planungssicherheit. Wir möchten, dass Sie jederzeit wissen, welche Kosten entstehen und welche Leistungen darin enthalten sind – ohne versteckte Gebühren oder spätere Überraschungen.
Kosten und Zahlungsplan
Der Gesamtbetrag für die Begleitung beläuft sich auf 6.600 €, zuzüglich der Reisekosten des Arztes oder der Ärztin zum Antragsteller. Unser Ziel ist, die finanziellen Rahmenbedingungen klar zu definieren, damit Sie den Ablauf von Anfang an verlässlich planen können. Zur besseren Planbarkeit ist die Zahlung in Höhe von 6.600 Euro in drei Teilbeträge gegliedert:
- 3.600 € – nach erfolgreicher Prüfung des Gesuchs
- 1.700 € – an den Arzt vor Durchführung des Besuchs
- 1.300 € – vor der Durchführung der Sterbebegleitung
Paare, die den Schritt gemeinsam gehen möchten, zahlen insgesamt 9.900 €.
Warum Transparenz entscheidend ist
Eine offene Kommunikation über finanzielle Aspekte ist ein wesentlicher Teil unseres Beratungskonzepts. Gerade bei sensiblen Themen wie der assistierten Sterbehilfe ist Vertrauen die Grundlage jeder Zusammenarbeit.
Wir erklären Ihnen zur Kostensituation genau, welche Leistungen enthalten sind und welche Schritte separat abgerechnet werden. Alle Kosten sind fair kalkuliert und dienen dazu, die fachliche Begleitung durch Ärzt:innen und Jurist:innen sicherzustellen.
FAQ – Häufige Fragen
Was sind die Voraussetzungen für assistierte Sterbehilfe in Deutschland?
Sterbehilfe ist erlaubt, wenn Sie eine freiverantwortliche gefestigte und dauerhafte Entscheidung treffen, einsichts- und urteilsfähig sind , und und keine wesentliche Einflussnahme Dritter besteht.
Welche rechtlichen und medizinischen Schritte sind notwendig?
Sie geben eine schriftliche Erklärung Ihres Sterbewunsches. Anschließend folgen Beratungsgespräche, um alle Voraussetzungen zu erörtern.
Wie lange dauert der Prozess?
Der Ablauf dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Da keine Mitgliedschaft erforderlich ist, gibt es keine zusätzlichen Wartezeiten.
Was passiert bei einer Umentscheidung?
Sie können sich jederzeit umentscheiden. Es besteht kein moralischer oder organisatorischer Druck. Nur die bis dahin erbrachten Leistungen werden berechnet.

