Informationen zur Durchführung von Freitodbegleitungen

Vermerk für Ärztinnen und Ärzte

Die Mitwirkung an einer assistierten Sterbehilfe erfordert für Ärztinnen und Ärzte nicht nur medizinische Expertise, sondern auch ein sicheres Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Unser Verein begleitet Sie in diesem sensiblen Themenfeld mit fundierter, praxisnaher Beratung und beantwortet Ihre Fragen zuverlässig. Wir möchten Ihnen Klarheit geben, Sicherheit vermitteln und Ihnen die Möglichkeit eröffnen, Ihre ärztliche Tätigkeit rechtlich abgesichert auszuüben.

Ärztliche Sterbehilfe-Leistung – rechtlich zulässig?

Rechtliche Grundlage
Die ärztliche Freitodbegleitung zugunsten einer Person, die sich freiverantwortlich für die Durchführung ihres Freitodes entschieden hat, ist in Deutschland zulässig.
Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit Urteil vom 26. Februar 2020 (Az.: 2 BvR 2347/15) eindeutig festgestellt.
Mit dieser Entscheidung wurde das bis dahin geltende Sterbehilfeverbot (§ 217 Strafgesetzbuch) für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben.

Berufsrechtliche Situation
Für Ärztinnen und Ärzte – mit Ausnahme des Saarlands – bestehen derzeit keine berufsrechtlichen Konsequenzen, wenn sie eine Freitodbegleitung unterstützen.
Hintergrund: § 16 der Berufsordnung der Landesärztekammern, der bislang jede Form der Sterbehilfe untersagte, wurde von allen Landesärztekammern mit Ausnahme der Landesärztekammer Saarland aufgehoben.

Lediglich Ärztinnen und Ärzte, die ihren beruflichen Sitz im Saarland haben, unterliegen momentan noch dieser Einschränkung: Dort verbietet die Berufsordnung weiterhin die Unterstützung einer Sterbehilfe.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch diese Regelung in absehbarer Zeit als verfassungswidrig aufgehoben werden wird.

Einfühlsam, rechtlich fundiert und respektvoll.

Was wir Ihnen bieten